§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers
erfolgen ausschließlich auf grund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen,
auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart wird. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers
unter Verweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird
hiermit widersprochen.
§ 2 Angebote und Vertragsschluß
(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und
unverbindlich, bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung.
(2) Der Vertrag kommt erst mit schriftlichen Annahme
des Antrages des Kunden durch den Verkäufer zustande,
gleiches gilt für nachträgliche Ergänzungen,
Änderungen und Nebenarbeiten.
(3) Die Annahmeerklärung erfolgt binnen zwei Wochen
ab dem Datum des Bestellungseingangs durch den Verkäufer.
Nach Ablauf dieser Frist gilt diese als verweigert.
(4) Dem Besteller/Kunden überlassene Unterlagen,
insbesondere Muster, Zeichnungen, Berechnungen sowie
Konstruktionspläne und -konzepte und Vorschläge
für die Gestaltung und Herstellung der Produkte
des Verkäufers verbleiben in dessen Eigentum. Sie
dürfen nicht für vertragsfremde Zwecke benutzt
werden. Es ist untersagt, die vorgenannten Unterlagen
Dritten ohne Genehmigung des Verkäufers zugänglich
zu machen oder zu veröffentlichen. Bei Verstößen
gegen diese Verpflichtungen haftet der Besteller / Käufer
für alle dem Verkäufer aus dem Verstoß
entstehenden Schäden.
§ 3 Sonder- und Spezialanfertigungen /
Anwendbarkeit des Fernabsatzgesetzes
(1) Die in unserem Katalog/Werbungen/Online-Medien und
in unserer Ausstellung vorgestellten Produkte sind Musterbeispiele.
Die Produktion erfolgt jeweils als Sonderanfertigung
nach Kundenbestellung. Besondere Kundenwünsche
werden im Rahmen von Spezialanfertigungen berücksichtigt.
Wir weisen daher darauf hin, dass insoweit das Fernabsatzgesetz
keine Anwendung findet.
(2) Sofern das vorgenannte Gesetz in Einzelfällen
anwendbar ist, weisen wir darauf hin, dass der Widerruf
des Vertrages und die Rücksendung der betroffenen
Ware innerhalb von 14 Tagen erfolgen muß. Bei
Warenwert unter 40 € erlegen wir die Rücksendekosten
dem Kunden auf, sofern der Grund der Rücksendung
nicht eine Fehllieferung ist.
(3) Die Frist gemäß Absatz 2 beginnt bei
Teillieferung unsererseits mit dem Eingang der ersten
Teillieferung bei dem Kunden.
§ 4 Angaben von Maßen u. Gewichten
u. Modellveränderungen
(1) Die in den Angebotsunterlagen sowie im Katalog u.i.der
Ausstellung angegebenen Maßangaben sind als ca-Angaben
zu verstehen. Geringfügige Abweichungen technischer,
optischer oder maßlicher Art sind aufgrund der
handwerklichen Fertigung der Waren des Verkäufers
unvermeidlich und stellen keinen
Mangel der Sache dar. Das gleiche gilt für von
Kunden gegebene Maßwünsche.
(2) Der Verkäufer behält sich Änderungen
der Maße und technischen Ausstattung seiner Produkte
vor. Im Fall von Änderungen wird er den Kunden
spätestens bei Vertragsschluß hierauf hinweisen.
§ 5 Preise
(1) Alle Preisangaben des Verkäufers verstehen
sich für Anfertigungen gem. Katalog/Ausstellung,
sonst. Werbebroschüren, Online-Medien, frei Werk,
unverpackt, in EURO und inkl. der jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer. Leuchtmittel sind im Preis
nicht enthalten. Spezialanfertigungen auf besonderen
Kundenwunsch, Änderungen und Versandkosten werden
gesondert berechnet.
(2) In Angeboten, Aushängen sowie Auszeichnungen
in der Ausstellung und Online genannte Preise sind freibleibend.
Es handelt sich um unverbindliche Angaben. Als vereinbart
gilt der in der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers
ausgewiesene und zuvor schriftlich vereinbarte Preis.
Soweit nicht anders vereinbar ist, ist der Verkäufer
an einen schriftlich vereinbarten Preis gebunden. Bei
Verträgen mit einem Lieferzeitpunkt von mehr als
3 Monaten nach Vertragsschluß (Annahmeerklärung
des Verkäufers), behält sich der Verkäufer
die Anpassung des Preises wegen gestiegener Produktions-,
Vorhalte-, Personal- und Finanzierungskosten sowie geänderter
Umsatzsteuersätze um insgs. bis zu 10% des Bruttopreises
vor. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d.HGB und bestellt er
Waren im Rahmen seines Geschäftsbetriebes, so erhöht
sich der vereinbarte Preis automatisch im Rahmen einer
Umsatzssteuererhöhung um den Satz der Steuererhöhung.
§ 6 Zahlung
(1) Erteilte Rechnungen sind grundsätzlich sofort
nach Erhalt fällig.
(2) BeiVorauszahlung oder bei Lastschrift, sowie bei
Barzahlung wird ein Skonto von 2% des Warenwertes gewährt,
sofern alle vorhergehenden Rechnungen des Verkäufers
zum Zeitpunkt der Zahlung beglichen sind.
(3) Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen
(4) Nach Ablauf von 14 Tagen können wir die banküblichen
Überziehungszinsen berechnen.
(5) Forderungen sind stets sofort fällig. Wird
ein Konkurs- oder Vergleichsantrag gegen den Käufer/Besteller
gestellt, so werden die gegen diesen bestehenden Forderungen
des Verkäufers automatisch fällt, spätestens
mit Fälligstellung nach Satz 1 dieser Regelung.
(6) Sollte der Verkäufer ausnahmsweise einen Wechsel
annehmen, so gehen alle hierdurch entstehenden Kosten
zu Lasten des Käufers/Bestellers, insbesondere
Diskontspesen.
§ 7 Lieferfrist
(1) Die in der Auftragsbestätigung oder einer anderen
Vereinbarung genannte Lieferfrist oder ein Lieferzeitpunkt
gilt als ca. Angabe. Geringfügige Verzögerungen
begründen keinen Rücktritts- Kündigungs-
oder Schadenersatzanspruch des Käufers/Bestellers.
(2) Längere Lieferverzögerungen, bez. derer
dem Verkäufer weder grobe Fahrlässigkeit noch
Vorsatz vorgeworfen werden kann, begründen keine
über das Erfüllungsinteresse hinausgehenden
Schadensersatzansprüche des Käufers/Bestellers.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt aufgrund von Ereignissen, die dem
Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen - insbes. Streik, Aussperrung,
behördliche Auflagen, Naturkatastrophen, auch wenn
sie bei Zulieferern des Verkäufers auftreten, hat
der Verkäufer nicht zu vertreten. Sie berechtigen
den Verkäufer, die Lieferung/Leistung um die Dauer
der Behinderung zuzügl. einer angemessen Anlauffrist
zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Vertragsteils ganz oder teilweise von dem Vertrag zurücktreten.
Wenn die Leistungsverzögerung mehr als 3 Monate
beträgt, ist der Käufer / Besteller nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, von dem noch nicht erfüllten
Vertragsteil zurückzutreten, oder, wenn die erhaltene
Teilleistung allein für ihn wegen des Sachzusammenhangs
mit dem nicht gelieferten Teil kein Interesse mehr hat,
von dem gesamten Vertrag zurückzutreten. Die vorstehenden
Regelungen für Lieferverzögerungen gelten
nur, wenn der Verkäufer den Käufer / Besteller
unverzüglich nach Bekanntwerden des Leistungshindernisses
über dessen Vorliegen informiert.
(4) Der Verkäufer ist ausdrücklich zur Teillieferung
berechtigt.
(5) Im Falle von Lieferverzögerungen oder Teillieferungen
wird der Verkäufer binnen angemessener Frist nachliefern.
(6) Der Besteller / Käufer ist verpflichtet, die
rechtlichen und tatsächlichen Mitwirkungshandlungen
vor Beginn der Lieferfrist bzw. vor dem Lieferzeitpunkt
vorzunehmen, welcher der Verkäufer zur Erfüllung
seiner Verpflichtungen bedarf, inkl. der Leistung einer
vereinbarten Anzahlung. Die Beweislast für die
Vornahme dieser Handlung trägt der Besteller /
Käufer.
§ 8 Lieferung / Gefahrenübergang
(1) auf Wunsch des Käufers wird die Ware an diesen
versandt. Die Versendung erfolgt nach den Anweisungen
des Käufers. Liegen solche nicht vor, so erfolgt
die Versendung auf einem von dem Verkäufer zu bestimmenden
Versandweg.
(2) Im Falle der Versendung der Ware geht die Gefahr
mit Übergabe an den Versandbeauftragten auf den
Käufer über, auch wenn die Ware franko geht.
(3) Eine Haftung des Verkäufers für Transportschäden
besteht nur dann, wenn der Besteller / Käufer den
Verkäufer ausdrücklich schriftlich mit dem
Abschluss einer Versicherung der Sendung gegen Bruchgefahr
beauftragt hat und die hierfür anfallenden Kosten
übernimmt.
(4) Bei vereinbarter Abholung durch den Käufer
/ Besteller, geht die Gefahr ab Zugang der Bereitstellungsmitteilung
auf diesen über.
(5) Zur Abholung bereit gemeldete Ware ist unverzüglich
abzuholen. Wird die Ware nicht binnen 28 Tagen nach
Datum der Bereitstellungsmitteilung abgeholt, so ist
der Verkäufer berechtigt, diese auf Kosten des
Käufers per Nachnahme an diesen abzusenden.
§ 9 Gewährleistung
(1) Rügen bezüglich erkennbarer/offensichtlicher
Mängel muss der Käufer / Besteller dem Verkäufer
binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware anzeigen. Versteckte
oder nicht sofort erkennbare Mängel sind binnen
8 Tagen nach deren Entdeckung anzuzeigen. Bei Verstoß
gegen diese Rügepflicht verliert der Käufer/Besteller
seine Gewährleistungsrechte.
(2) Der Verkäufer/Besteller ist verpflichtet, die
von dem Hersteller auf Wunsch kostenlos zur Verfügung
gestellten Pflegeanleitungen zu beachten. Für durch
die Nichtbeachtung dieser Anleitungen verursachte Schäden
haftet der Verkäufer nicht. Bei Nichtbeachtung
der Pflegeanleitung gilt der Schaden als hierdurch verursacht,
so nicht der Käufer/Besteller nachweist, dass der
Schaden hierauf nicht zurückzuführen ist.
(3) Nimmt der Käufer/Besteller Veränderungen
an der Ware vor oder verstößt er gegen Betriebs-/
oder Pflegeanleitungen des Verkäufers, so entfällt
jegliche Gewährleistung des Verkäufers.
(4) Der Verkäufer haftet nicht für durch einen
Mangel des Vertragsgegenstandes verursachte entfernte
Folgeschäden.
(5) Soweit Mängel des Vertragsgegenstandes Bestandteile
der Sache betreffen, welche nicht aus der Eigenproduktion
des Verkäufers stammen, so ist der Käufer/Besteller
verpflichtet, seine Ersatzansprüche zuerst außergerichtlich
bei dem Hersteller geltend zu machen. Die Ansprüche
des Verkäufers gegen diesen werden an den Käufer
abgetreten. Der Verkäufer unterstützt den
Käufer/Besteller nach Kräften bei der Inanspruchnahme,
insbesondere durch Zuleitung aller wesentlichen ihm
zur Verfügung stehenden Informationen. Ist der
Käufer/Besteller Kaufmann i.S.d.HGB und wird das
Geschäft im Rahmen seines Gewerbebetriebes abgeschlossen,
so ist er verpflichtet, vor Inanspruchnahme des Verkäufers
dessen Zulieferer aus den abgetretenen Ansprüchen
in Anspruch zu nehmen. Im übrigen gelten die Mitwirkungspflichten
des Verkäufers aus Satz 2 dieser Regelung.
§ 10 Spezialanfertigungen
(1) Bei Spezialanfertigungen ist der Verkäufer
berechtigt, eine Anzahlung i.H. von bis zu 50% des vereinbarten
Preises zu verlangen. Bei Nichtzahlung der Anzahlung
binnen 14 Tagen nach Datum der Bestellannahme (Auftragsbestätigung)
ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, ohne daß er hierdurch Schadenersatzverpflichtungen
unterliegt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung (Zahlungseingang bei dem Verkäufer) Eigentum
des Verkäufers. Der endgültige Eigentunsübergang
des Käufers/Bestellers erfolgt, wenn alle aus der
Geschäftsverbindung offenen Verbindlichkeiten gegenüber
dem Verkäufer abgegolten sind.
(2) Die Weiterveräußerung und -bearbeitung
der Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
des Käufers/Bestellers ist diesem gestattet, gilt
jedoch als für den Verkäufer erfolgt, soweit
die Ware noch in dessen Eigentum stand.
(3) Im Falle der Vermischung oder Verarbeitung der Ware
erwirbt der Verkäufer ein Miteigentumsanteil entsprechend
dem anteiligen Wert der von ihm gelieferten Waren im
Verhältnis zu dem Wert mit der mit dieser verbundenen
oder vermischten weiteren Sache, an der entstehenden
Gesamtheit bzw. an der neu entstandenen Sache.
(4) Der Zahlungsanspruch des Käufers/Bestellers
aus Weiterveräußerung wird hiermit an den
Verkäufer abgetreten, zur Sicherung noch offener
Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer/Besteller.
(5) Soweit eine Beeinträchtigung der Rechte des
Verkäufers droht, insbes. in Fällen der Sach-
oder Forderungspfändung oder des Vermögensverfalls
des Käufers/Bestellers, ist der Verkäufer
unverzüglich zu informieren. Bei Zugriffen Dritter
aus das Vorbehaltsgut sind diese unverzüglich auf
das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. Der Verkäufer
wird in Fällen der Inanspruchnahme des Käufers/Bestellers
gegenüber den betreibenden Gläubigern seine
Forderung freigeben, soweit diese im Zeitpunkt der Pfändung
20% der zu sichernden eigenen Forderung übersteigt.
(6) Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, sein
Vorbehaltseigentum bzw. die aus dieser Regelung ergebene
Forderungsabtretung offen zu legen.
§ 12 Zurückbehaltung/Aufrechnung
(1) Ein Zurückbehaltungs- bzw. aufrechnungsrecht
des Käufers/Bestellers besteht nur für den
Fall, daß der von diesem geltend gemachte Gegenanspruch
tituliert oder vom dem Verkäufer schriftlich anerkannt
ist.
§ 13 Annahmeverzug
(1) Nimmt der Käufer/Besteller die Ware nicht ab
oder holt er sie nicht nach Retournierung an den Verkäufer
binnen der gesetzten Nachfrist ab, so ist der Verkäufer
berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und
seinen Schaden geltend zu machen. In diesem Fall trägt
der Käufer/Besteller die Versandkosten und ist
verpflichtet, einen Schadenersatz i.H. von 30% des Verkaufspreises
an den Verkäufer zu leisten, soweit er nicht nachweist,
daß der im Einzelfall dem Verkäufer entstandene
Schaden geringer als die vereinbarte Pauschale ist.
Es ist dem Verkäufer unbenommen, im Einzelfall
einen über die vereinbarten 30% hinausgehenden
Schaden zu beweisen und geltend zu machen.
§ 14 Gültigkeit des Katalogs und der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
(1) Mit Erscheinen eines neuen Katalogs des Verkäufers
verlieren alle vorausgegangenen Kataloge ihre Gültigkeit,
insbes. auch bezügl. Maß- Preis- u. Farbangaben,
Design und Technik.
(2) Mit Herausgabe neuer Geschäftsbedingungen des
Verkäufers werden die ehemaligen Geschäftsbedingungen
für Neuverträge vollumfänglich außer
Kraft gesetzt. Es gelten nur die neuen Bedingungen.
(3) Unsere Modelle dürfen ohne unsere schriftliche
Erlaubnis nicht nachgebaut oder an Dritte zum Nachbau
weitergegeben werden. Nachahmungen und Verfälschungen
unserer Ursprungsmodelle werden nach dem Gesetz über
die Muster von 1909 und dem Gesetz über das künstlerische
Eigentum von 1957 verfolgt.
§ 15 Verpackung
(1) Verpackungsmaterial wird nicht in Rechnung gestellt,
außer der Käufer/Besteller wünscht eine
Spezialverpackung. Das Verpackungsmaterial wird aus
diesem Grunde nicht zurückgenommen, die Entsorgung
wird nicht vergütet.
§ 16 Gerichtsstand / Erfüllungsort
/ anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
(2) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen,
die diesen Bedingungen unterliegen, ist das Recht in
der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(3) Soweit eine solche Vereinbarung rechtlich zulässig
ist, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus dem Vertrag, über dessen Entstehung, sowie
seinen Bestand u. Inhalt der allgemeine Gerichtsstand
des Verkäufers. Dieses gilt auch für Scheck-
u. Wechselverfahren.
§ 17 Salvatorische Klausel
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung in den sonstigen Vertragsvereinbarungen
der Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller übrigen Vereinbarungen nicht
berührt.
Ennepetal, 06.02.2006 Dahlhaus GmbH
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